Die partielle Integration (oder auch Produktintegration) ist der Produktregel beim Ableiten ähnlich, es ist sozusagen die Umkehrung dieser. Sie ist ein Hilfsmittel, um Funktionen integrieren zu können, wenn die Funktion selbst aus zwei Funktionen (z.B. sin(x) und x) besteht, welche multipliziert werden:
Das Vorgehen bei der partiellen Integration ist Folgendes:
Dieses Integral kann zum Beispiel partiell integriert werden.
Stellt zuerst fest, welcher der beiden Faktoren aufgeleitet (f´(x)), bzw. abgeleitet werden soll (g(x)). Der Faktor, welcher durch das Ableiten vereinfacht wird, sollte abgeleitet werden (hier g(x)=x) und der Andere aufgeleitet (hier f´(x)=sin(x)).
Führt dann die Auf- bzw. Ableitung dieser beiden Funktionen durch. Mehr zum Thema findet ihr unter Ableitungsregeln.
Setzt dann beide so erhaltenen Funktionen in die Formel der partiellen Integration ein.
Berechnet nun das übrig gebliebene Integral. Das ist nun die Stammfunktion.
Nun soll dieses Integral partiell integriert werden.
Der erste Schritt ist wieder festzustellen, welcher der beiden Faktoren aufgeleitet (f´(x)), bzw. abgeleitet werden soll (g(x)). Denjenigen Faktor, der durch die Ableitung vereinfacht wird, solltet ihr dann ableiten (hier x) und den Anderen aufleiten (hier ex).
Leitet f(x) dann auf und g(x) ab.
Setzt die beiden Funktionen dann in die Formel der partiellen Integration ein.
Berechnet nun das übrig gebliebene Integral.
Das, was dann rauskommt, ist euer Ergebnis des Integrals von oben.
Hier zwei Tipps für die partielle Integration:
Sollte nach dem partiellen Integrieren das hinten dran entstandene Integral nicht einfach zu berechnen sein, müsst ihr manchmal die partielle Integration für dieses Integral noch einmal durchführen.
Jetzt soll dieses Integral partiell integriert werden.
Jetzt habt ihr das Integral fertig berechnet.
Dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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